Nein. Die Benutzung des Luftraumes ist durch das Luftverkehrsgesetz geregelt.
Der ? Absatz (1) des LuftVG besagt:
Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei,
soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,
durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union
und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.